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Alkohol am Arbeitsplatz

 

Wer oder was macht denn Probleme?

Wer durch persönliche Trinkgewohnheiten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen verlässt, provoziert Probleme. Wer darüber schweigt, solches Verhalten deckt, wer verniedlicht oder vertuscht, verstärkt die Probleme.

Alkoholkonsum führt im Betrieb zu Unpünktlichkeit, Fehlzeiten, Leistungsschwund, Fahrlässigkeit, erhöhtem Unfallrisiko, Qualitätsminderung usw.

Wer sich durch eigenwilligen Alkoholkonsum über Arbeitsordnung, Betriebsvereinbarung oder Dienstverfügung hinwegsetzt, riskiert zumindest, dass dies für ihn selbst oder aber auch für andere Mitarbeiter unangenehme Folgen haben kann.

Die kollegiale Verantwortung gebietet es, Gefährdungen durch Alkohol im Betrieb zu verhindern und bestehende Gefährdungen zu beseitigen. Nichts hören, nichts sehen und nichts riechen wollen verlängert den Leidensweg des suchtgefährdeten Kollegin oder Kollegen.

Wer regelmäßigen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz duldet und toleriert, wer ihn bagatellisiert und verdrängt, wird selbst zum Problem. Er wird zum Co-Alkoholiker, weil er dem Gefährdeten dabei hilft, sein Missbrauch-verhalten fortzusetzen.

 

Was kann als Kollege(in) tun?

Der alkoholgefährdete Mitarbeiter braucht die Hilfe und den Beistand des Vorgesetzten, wenn sein Verhalten nicht erhebliche Kosten verursachen oder das Betriebsklima stören soll. Aus der betrieblichen Fürsorgepflicht und nicht zuletzt aus der mitmenschlichen Verantwortung heraus muss der Vorgesetzte offen mit dem betreffenden Mitarbeiter über dessen Verhalten bei der Arbeit sprechen.

Gegenseitiges Vertrauen und die Annahme des anderen sind die Grundlagen aller Gespräche.

Wer zögert, den suchtgefährdeten Mitarbeiter konkret anzusprechen, setzt ihn weiterer Gefahr aus und fördert durch Passivität die fortschreitende Suchtentwicklung.

Die Gespräche müssen Daten und Fakten aus dem Umgang mit dem betroffenen Mitarbeiter enthalten. In den Gesprächen muss deutlich werden, welche Konsequenzen das bisherige Verhalten haben kann.

Sie sollten über Hilfsmöglichkeiten informiert sein, sie dem betroffenen Mitarbeiter im Gespräch anbieten und darauf drängen, diese in Anspruch zu nehmen.

 

Ihre Möglichkeiten

Der erkrankte Mitarbeiter muß selbst darüber entscheiden, ob er sich helfen lassen will – von wem er die Hilfe annehmen kann, wann und wie er dies tut. Häufig ist er erst dazu bereit, wenn er unter den Folgen seines Trinkens mehr leidet, als ihm das Trinken selbst Entlastung verschafft.

Sie können seine Entscheidung weitgehend mitbeeinflussen, wenn Sie spürbar konsequent sind.

Sie sind kein Therapeut – in der Regel fehlt Ihnen dazu die Fachkkompetenz. Über die Möglichkeit der Ansprache und Vermittlung hinaus brauchen Sie die Unterstützung der Fachberatungsstellen. Sie bieten allerorts Informationen über Funktionsbereitschaft der „Therapeutischen Kette“, über Formen und Möglichkeiten der Hilfe sowie über die Kosten der Behandlung sowie Zuständigkeiten an.

Einrichtungen, wie Selbsthilfegruppen mit Vorsorge- und Nachsorgeangeboten stehen zur Verfügung. Nutzen Sie alle Möglichkeiten sich über Suchtgefahren zu informieren und geben Sie diese Informationen bereitwillig weiter.

Denn: Die ausreichende Information aller Mitarbeiter ist unerlässlich.

(Auszug: DHS, Ein Angebot an alle, die einem nahestehenden Menschen helfen wollen.)

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